Dr.med. Ellen Wiesmann Chirurgin / D-Arzt / Sportmedizin
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Bei Unfällen und akuten eindeutig chirurgischen Erkrankungen wie z.B. Vd. auf Knochenbrüche, Verstauchungen , Muskelfaserrissen , Schnittwunden u.s.w. können Sie uns direkt aufsuchen , bei anderen Erkrankungen ist eine Überweisung durch den Hausarzt notwendig.
Aufgrund des dehr hohen Patientenaufkommens und einer Vielzahl an akut verletzten Patienten empfiehlt es sich immer , einen Termin mit uns zu vereinbaren , Wartezeiten lassen sich jedoch durch die Spezialisierung unserer Praxis auf die Versorgung Unfallverletzter nicht immer vermeiden , dafür bitten wir um Verständnis.
Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben , sind verpflichtet , einen D- Arzt aufzusuchen. Da Frau Dr. Wiesmann von den Berufsgenossenschaften als D- Arzt zugelassen ist, können diese Patienten bei uns versorgt werden , ein entsprechendes Heilverfahren zu Lasten der Berufgenossenschaft mit allen erforderlichen Meldeformalitäten wird hier eingeleitet.
Ambulante Operationen sind geplante chirurgische Eingriffe, die in örtlicher Betäubung oder in Allgemeinanästhesie ( Narkose) durchgeführt werden.
Die Durchführung einer Operation in einer Praxis , in der der Patient eine gewisse Zeit nach dem Eingriff ( im Regelfall 2-6 Stunden ) nachbeobachtet wird, ohne jedoch in der Praxis zu übernachten , ist eine ambulante Operation.
siehe Leistungskatalog
Einmal pro Woche ( Dienstags vormittags ) und im Bedarfsfall nach Absprache steht uns als erfahrener Facharzt für Anästhesie Herr Dr. med. Thomas Schramek, Wettiner Straße 12 , 04600 Altenburg zur Verfügung .
Eingriffe mit Lokalanästhesie ( örtliche Betäubung ) werden von Dr. Wiesmann ausgeführt.
Patienten aller Altersgruppen ( Kinder ab 3 Jahre )
Vorliegende Eignung für ambulante Op aus medizin. Sicht ( Risikogruppen wie Schlaganfall-Patienten , Patienten nach Herzinfarkt, Blutgerinnungsstörungen , respiratorische Erkrankungen oder schwere Nebenerkrankungen etc. sind nur nach Einzelfallprüfung ambulant zu operieren )
Vorliegende Eignung aus sozialer Sicht ( häusliche postoperative Betreuung , Kooperativität, Anfahrtswege, Wohnsituation)
Nicht alle Leistungen , die von Ärzten erbracht werden , werden zwangsläufig via Chipkarte mit den Krankenkasse abgerechnet, für bestimmte Leistungen übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.
Diese Leistungen werden unter dem Bergriff Induviduelle Gesundheitsleistungen zusammengefaßt. Hier handelt es sich um medizinisch empfehlenswerte Leistungen, deren Erbringung aber medizinisch nicht notwendig , aber aus ärztlicher Sicht empfehlenswert ist. Kosten für solche Leistungen sind vom Patienten selbst zu tragen , die Abrechnung erfolgt als direkte Vergütung des Arztes durch den Patienten.
Der Patient erhält vor Leistungserbringung einen Kostenvoranschlag, die Leistungserbringung erfolgt erst nach Terminabsprache , wenn der Patient mit dem Kostenangebot einverstanden ist. Die Rechnung wird auf Grundlage der GOÄ ( Gebührenordnung für Ärzte zur Erbringung privatärztlicher Leistungen ) erstellt.